Vier Wohnformen, in denen man sich wohlfühlen kann

Wohnangebot Kindergartenstrasse mit durchgehender Präsenz ­einer Fachperson

Am Wohnort Kindergartenstrasse leben 14 Personen. Es stehen schöne, helle und möblierte Einzelzimmer zur Verfügung.

  • Individuelle Begleitung und Angebote für Alltagsbewältigung, Gesundheit und Freizeit
  • Eine Betreuungsperson ist Tag und Nacht im Haus oder telefonisch in Romanshorn erreichbar
  • Vollverpflegung an Werktagen, an allen anderen Tagen kochen die Bewohnenden selbständig oder mit Unterstützung

An der Kindergartenstrasse treffen sich zur Mittagszeit zahlreiche Personen aus dem gesamten Betula zum Mittagessen in der Cantina.

Auskunft und Beratung
Mitarbeitende Wohnen Kindergartenstrasse
Fotos Infrastruktur und Umgebung
Lage (Google Maps)

Wohnangebot Friedhofstrasse mit Präsenz einer Fachperson tagsüber

An der Friedhofstrasse leben 8 Personen. Es stehen schöne, helle, unmöblierte Einzelzimmer zur Verfügung.

  • Individuelle Unterstützung und Angebote für Alltagsbewältigung, Gesundheit und Freizeit durch Betreuungsperson. Wird nachts Unterstützung nötig, ist Unterstützung durch eine Betreuungsperson möglich.
  • Eine Betreuungsperson ist an Werktagen von 7.30 bis 20.00 Uhr vor Ort oder telefonisch in Romanshorn erreichbar.
  • Individuelles Frühstück. Eine Betreuungsperson ist im Haus. Abendessen und Mahlzeiten an Wochenenden und Feiertagen werden durch die Bewohnenden zubereitet. Wenn gewünscht, stehen Mitbewohnende oder Mitarbeitende unterstützend zur Seite.
  • Die Mittagessen können auswärts oder in der Cantina eingenommen werden.
  • Aktivitäten für Sonn- und Feiertage werden gemeinsam geplant, die Teilnahme ist freiwillig.
Auskunft und Beratung
Mitarbeitende Wohnen Friedhofstrasse
Fotos Infrastruktur und Umgebung
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Betreutes Einzelwohnen mit individuell vereinbarter Präsenz einer Fachperson

In diesen Wohnangeboten bieten wir an drei Standorten betreutes Einzelwohnen in 2 bis 2.5 Zimmerwohnungen. Die Wohnungen werden durch Betula gemietet und den betreuten Personen als persönlichen Wohn- und Lebensraum übergeben.

  • Die Bezugspersonen stehen in direktem Kontakt mit den Bewohnenden und planen gemeinsam Inhalt und Intensität der Zusammenarbeit. Die Unterstützung erfolgt individuell und meistens im Rahmen von Einzelkontakten.
  • Nebst der individuellen und persönlichen Betreuung besteht die Möglichkeit, sich an Werktagen oder an Sonn- und Feiertagen während der Präsenz bei einer Fachperson Unterstützung zu holen oder sich mit anderen Bewohnenden zu treffen oder zu vernetzen.
  • Im Betreuten Wohnen gibt es ein Telefonpikett. Im Bedarfsfall ist rund um die Uhr telefonische Unterstützung oder Unterstützung vor Ort möglich.
  • Am Standort Gartenstrasse sind sämtliche Wohnungen möbliert und komplett ausgerüstet. An der Gartenstrasse verfügen wir über zwei Trainingswohnungen. Die Trainingswohnungen sind für Personen, welche herausfinden wollen, ob begleitetes Wohnen für sie aktuell die passende Wohnform darstellt.
    Der Aufenthalt in den Trainingswohnungen ist in der Regel auf zwei bis drei Monate beschränkt.
  • Alle anderen Wohnungen im BEW sind unmöbliert.
  • Am Standort Konsumhof verfügen wir über barrierefreie 2.5 Zimmer­studios. Bei erhöhtem medizinischen Unterstützungs­bedarf leistet eine Spitexorganisation fachgerechte Hilfe.
    Die Fachpersonen am Standort Konsumhof sind wochentags während der Bürozeiten vor Ort präsent oder in Romanshorn telefonisch erreichbar. An Wochenenden oder Feiertagen erfolgt ein gemeinsamer Brunch oder auf Wunsch ein anderes Betreuungsangebot.
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Mitarbeitende Betreutes Einzelwohnen
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Begleitetes Wohnen in eigener Wohnung mit individuellem Leistungsvertrag

Personen im Begleiteten Wohnen leben in einer von ihnen selber oder von der gesetzlichen Vertretung gemieteten Wohnung.

  • Die Personen erhalten Beratung und Unterstützung in der Alltagsgestaltung.
  • Im Leistungsvertrag ist festgehalten, welche Unterstützung von Betula beansprucht wird.
  • Die Leistungen des Begleiteten Wohnens stehen Personen zur Verfügung, welche im Kanton Thurgau einen stationären Wohnplatz belegen und diesen zu Gunsten des Begleiteten Wohnen aufgeben.
  • Bei Personen mit einem IV-Rentengrad von über 50 % übernimmt der Kanton Thurgau und ggfls. die Ausgleichskasse einen Grossteil der Kosten.
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Mitarbeitende Begleitetes Wohnen​
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