Antworten auf Fragen, die uns immer wieder gestellt werden

Fragen an Betula Wohnen

Das ist je nach Bereich anders: An der Kindergartenstrasse ist immer jemand da oder in Romanshorn telefonisch erreichbar.
An der Friedhofstrasse ist tagsüber jemand da oder in Romanshorn telefonisch erreichbar. In diesem Angebot können Bewohnende nachts auf Unterstützung durch eine Fachperson aus dem Angebot Kindergartenstrasse zählen.
Im Betreuten Einzelwohnen besteht ein Telefonpikett, das jederzeit in Anspruch genommen werden kann. Bei Bedarf erfolgt die Unterstützung auch vor Ort.

Im Wohnhaus an der Kindergartenstrasse sind die Zimmer möbliert und im Betreuten Einzelwohnen Gartenstrasse sind die Wohnungen möbliert und komplett eingerichtet. Dasselbe gilt auch für die Trainingswohnungen. Alle anderen Wohnangebote sind unmöbliert.

Selbstverständlich. Wir freuen uns, auch einen Teil der Freizeit mit Ihnen zu verbringen. Wir sind an 7 Tagen in der Woche für Sie da. Wobei die Präsenzzeiten an Sonn- und Feiertagen etwas weniger sind.

Wenn Sie es sich gewohnt sind, mit den Händen zu Essen und die Schuhe auf den Tisch zu stellen, wird es für Sie hart bei uns 😉.
Unsere Regeln und die Hausordnung orientieren sich an völlig gewöhnlichen Kriterien und dienen dem konfliktfreien Zusammenleben. Im Betreuten Einzelwohnen ist die Hausordnung der Wohnung massgeblich und individuell aufgesetzt.

Wenn Sie im Betula wohnen, haben Sie eine Bezugsperson. Mit ihr oder mit ihm regeln und klären Sie alle Ihnen wichtigen oder nötigen Aufgaben. Die Unterstützung geht von A wie: Umgang mit Ämtern, über B wie: Budget, bis hin zu Z wie: Zu was habe ich heute Lust, mit was soll ich meine freie Zeit nutzen?

Ganz einfach: Ihr Vorname und Name und die Strasse, an der Sie in Romanshorn wohnen. Betula erscheint nicht in Ihrer Adresse.

Das hängt wiederum vom Bereich ab in dem Sie wohnen.
An Werktagen ist die Cantina mittags für alle Bewohnerinnen und Bewohner offen, welche dort essen wollen. Zum Teil verpflegen sich Bewohnende am Arbeitsplatz, in der eigenen Wohnung oder sie verbringen den Mittag anderweitig.
In den Angeboten Friedhofstrasse und Kindergartenstrasse gibt es ein Frühstück und ein Abendessen, welches gemeinsam eingenommen werden kann.
Im Betreuten Einzelwohnen verpflegen sich die Bewohnenden grundsätzlich selber.
Für Mittagessen steht Ihnen die Cantina offen, für Morgen- und Abendessen können Sie sich an einem Betreuten Angebot, wie zum Beispiel einem Sonntagsbrunch oder einem Essen innerhalb einer Präsenz beteiligen. Wer gerne kocht, kann das selbstverständlich tun. In allen Angeboten gibt es frei nutzbare Küchen.

Nein, das ist keine Voraussetzung für das Wohnen im Betula.
Viele unserer Bewohnerinnen und Bewohner haben eine Arbeit oder eine Aufgabe ausserhalb des Wohnens. Es gibt auch einige Personen, welche nicht oder noch nicht regelmässig einer Struktur ausser Haus nachgehen. Zusammen mit der Bezugsperson klären die Bewohnenden regelmässig, ob der Alltag stimmig ist oder ob es Veränderungen braucht.
Eine Aufgabe tagsüber kann sehr aufbauend und sinnstiftend wirken.

Mit einer ¾ IV-Rente oder mehr wird der Aufenthalt mit der Rente und gegebenenfalls mit Ergänzungsleistungen finanziert. Der Herkunftskanton muss seine Einwilligung zum Aufenthalt geben, da dieser Kanton einen Teil der Kosten übernimmt.
Bei einem Rentengrad unter ¾ oder wenn keine IV-Rente besteht, können die Sozialen Dienste der Wohngemeinde für die Finanzierung angefragt werden.
Begleitetes Wohnen (ambulante Betreuung für Personen in einer eigenen Wohnung) finanziert sich ab einer ¾ IV-Rente mit Ergänzungsleistungen und Kantonsbeiträgen. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Thurgauer*innen, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung einen Heimplatz beanspruchen. 
Für Abklärungen zur Finanzierung können Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen, wir helfen gerne.

Kann ich andere Leute treffen, kann ich selber über mein Geld verfügen oder Besuche im Wohnbereich empfangen?
Natürlich lebt es sich im Betula anders als in einer eigenen Wohnung. Etwas Anderes zu behaupten wäre gelogen.

Im Betreuten Einzelwohnen geht das Treffen einfach, es steht ja eine kleine persönliche Wohnung zur Verfügung.
Im Bereich Kindergarten- und Friedhofstrasse leben verschiedene Menschen in einem kollektiven Haushalt zusammen. Sie teilen sich die sanitären Einrichtungen, Wohnräume und Essen meistens gemeinsam. Das Leben Wand an Wand ist nicht immer einfach und fordert Toleranz und Rücksichtsname.
Besuche können natürlich empfangen werden, nach Anmeldung und Rücksprache mit den Mitbewohnenden und der Bezugsperson auch über Nacht.

Jeder Bewohner und jede Bewohnerin verbindet mit dem Aufenthalt im Betula persönliche Ziele und Anliegen. Aus diesen sind manchmal Verhaltensänderungen nötig.
Diese werden je nach dem als Einschränkung erlebt, stehen aber objektiv betrachtet in Zusammenhang mit den persönlichen Zielen.

Fragen an die Tagesbetreuung

Bei Personen mit einer IV-Rente übernimmt der Kanton die Finanzierung.
Bei einem Rentengrad von unter 50% oder bei Personen ohne IV-Rente, muss die Finanzierung bei den Sozialen Diensten der Wohngemeinde beantragt werden.
Für Abklärungen zur Finanzierung können Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen, wir helfen gerne.

Für Arbeiten in der Cantina, den Diensten oder im Tagesangebot Egnacherweg zahlen wir einen kleinen Lohn aus.
Der Mittagstisch ist ein niederschwelliges Angebot, ohne Anforderungen an Produktivität.
Jede Person hilft mit bei dem, was sie oder er gut kann und gerne tut.
Für die Teilnahme am Mittagstisch entschädigt das feine Mittagessen und die gute Gesellschaft.

Mitarbeitende der Cantina, Dienste oder im Tagesangebot Egnacherweg erhalten eine Arbeitsvereinbarung. Darin sind die Arbeitszeiten, der Ferienanspruch, das Pensum, der Lohn, die Unfallversicherung usw. geregelt.

Ein 100% Pensum beträgt in den Diensten und der Cantina 30.5 Stunden in der Woche, im Tagesangebot Egnacherweg 28.5 Stunden in der Woche.
Zahlreiche Mitarbeitende arbeiten Teilzeit. Damit es zu einem Vertrag kommt, muss mindestens ein 50% Pensum vereinbart werden.
Am Mittagstisch bestehen keine Verträge und keine Auflagen zur minimalen Beteiligung.

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