Sozialpädagoge in Ausbildung im Blickfeld einer Ausbildnerin 25 | 52

Kommentar aus der Perspektive einer Ausbildnerin

Woche 25: Ivo Reich berichtet aus dem Schulunterricht an der FH. Kurze Informationen zum aktuellen Unterricht

Ivo Reich gibt einen kurzen Einblick in das Modul, das er gegenwärtig besucht. Es handelt sich um das Modul D1, „Soziale Arbeit im Spannungsfeld von Recht und Gerechtigkeit“. Vor dem Hintergrund konkreter Fallbearbeitung lernen die Studierenden in diesem Modul wichtige rechtliche Grundlagen kennen und können sich im Spannungsfeld von rechtlichen, professionellen und ethischen Wertsetzungen positionieren. Es geht in der Lernzielsetzung darum, dass Studierende die professionsspezifischen und relevanten rechtlichen Grundlagen kennen und die Mittel des Rechts für ihren beruflichen Alltag nutzbar machen können (vgl. Rahmenlehrplan 2005)

Wir Lehrende können und wollen aus unseren Studierenden keine Juristen machen, aber: die Rechtsbereiche in der Grundausbildung Bachelorstudium sind  eine wichtige Rahmenbedingung für die Ausbildung (und für die berufliche Tätigkeit die interdisziplinäre Zusammenarbeit). Bereits vor Eintritt ins erste Praxismodul muss Studierenden rechtliches Grundwissen zur Verfügung stehen. Die Vermittlung von rechtlichem Wissen und Können ist wegen dem benötigten Spezialwissen personell vorwiegend an Lehrbeauftragte gebunden.

Das Finden des richtigen Masses und einer angemessenen Didaktik ist gerade in diesem Unterrichtsinhalt diffizil: klar ist, dass grundsätzlich eine grosse Anzahl von verschiedenen wichtigen Rechtsgrundlagen mit relativ engen zeitlichen (Lektionen-)Vorgaben kombiniert werden müssten. Dann stellt sich auch die Frage nach geeigneter begleitender Literatur oder Pflichtliteratur (Inhaltliche Angemessenheit und Quantität), da es im Bereich der Hochschulausbildung eher wenig didaktisches Unterrichtsmaterial gibt – das heisst, es muss alles massgeschneidert auf die Modulzielsetzung hin entwickelt werden.

Im didaktischen Hintergrund gelten folgende Prinzipien:

Die Rechtsgebiete werden aufbauend übers Studium verteilt vermittelt: Abstrakte Normen zu Beginn der Ausbildung (Grundstudium) und Vertiefung im Hauptstudium. Geeignete Module sind im Grundstudium das Modul D1, im Hauptstudium D2, mit definierten „Ausläufern“ in andere Module.

Den grossen thematischen Bogen bildet das Spannungsfeld Recht und Gerechtigkeit.

Folgende (allgemeine) Lernziele aus dem Rahmenlehrplan sind für die Rechtsbereiche relevant:

  • Kennen relevanter professionsspezifischer rechtlicher Grundlagen
  • Anwenden können von Mitteln des Rechts für den beruflichen Alltag
  • Rechtliche Aufträge und Rahmenbedingungen identifizieren können
  • Grundlegende Vorgaben  von Berichterstattung / Aktenführung berücksichtigen
  • Kennen von relevanten gesetzlich verankerten Sicherungssystemen
  • Rechtliche Ansprüche und kommunitäre Netzwerke zur Ressourcenerschliessung nutzen können

Ivo Reich erwähnt das Baukastensystem und die Möglichkeit, sich für eine bestimmte (Rechts-)Thematik entscheiden zu können. Wir halten die Möglichkeit, sich dadurch exemplarisch an Beispielen die  Denkweise des rechtlichen Systems zu erarbeiten, für sinnvoll. Das exemplarische Erarbeiten soll auch die persönliche Motivation erhalten, welche ja eine wichtige Triebfeder für das Aneignen von Wissen und Können ist.

Ivo Reich berichtet über sein Erleben, und bewertet in dieser Sequenz seine gemachte Erfahrung nicht;  trotzdem scheint mir, so wie er seine Erfahrung beschreibt, dass ihm diese Art der didaktischen Vermittlung entspricht.

Rosmarie Arnold, Dozentin FHS

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Betula-Newsletter

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und wir informieren Sie über Themen, News und Veranstaltungen von Betula.

Einverständnis Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen