eAccessibility – Schüsselfaktor für Inklusion

Zentrum eInclusion

Zugang zu Wissen und Information und die Anwendung von modernen Kommunikationsmitteln sind Schlüsselfaktoren für die Bewältigung des beruflichen und sozialen Lebens. Die Aufnahme von Informationen und der Erwerb von Wissen erfolgen heute hauptsächlich elektronisch über die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Kein Lebensbereich und kein Lebensalter – von der Ausbildung und Weiterbildung zum Beruf, vom Gesundheitswesen zur Freizeitgestaltung, vom eBanking zum eGovernment, eCommerce, eShopping und anderen eServices – kommt ohne IKT aus. Diese entwickeln sich zudem rasend schnell weiter und fordern dem modernen Menschen ständig Prozesse der Anpassung ab. Wer dies nicht leistet, schliesst sich von der produktiven Teilhabe am Leben aus. Während es bei den meisten Menschen in deren Ermessen liegt, ob sie sich ausschliessen wollen oder nicht, sind Menschen mit Behinderungen dem Risiko der Exklusion in besonderem Mass ausgesetzt. Sie werden ausgeschlossen und erfahren entwürdigende Ohnmacht, wenn ihnen die Verwendung von IKT und der Zugang zu den davon vermittelten Inhalten (eAccessibility) a priori verwehrt bleibt. Die fehlende Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit Behinderungen bei der Konzeption und Entwicklung von technologischen Produkten, Dienstleitungen, Geräten, Umgebungen und Systemen verwehren den Zugang rücksichtslos. Laufend errichten IKT neue Barrieren, was in einem bedenklichen Gegensatz zu politischen Bestrebungen steht, Inklusion zu fördern, beispielsweise bei der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen. Ihre Chancen zur Partizipation werden dadurch erheblich vermindert.

eAccessibility – ein komplexes Zusammenspiel

Eine erfolgreiche elektronische Vermittlung von Informationen setzt ein komplexes interaktives und dynamisches Zusammenwirken (Interoperabilität) verschiedener Dimensionen voraus. Das Versagen auch nur einer der Komponenten führt zu Unzugänglichkeit.

  • Der Inhalt einer Information (z.B. ein Dokument oder ein Buch) muss zugänglich sein.
  • Die Technologien, welche Inhalte schaffen und darstellen, müssen zugänglich sein.
  • Assistierende Technologien müssen verlässlich auf die primär vermittelnde Technologie zugreifen können.
  • Die (behinderten) Nutzer müssen fähig sein, respektive befähigt werden, die eingesetzten Technologien anzuwenden.
  • Das Verhalten von Systemen und Produkten und ihre Funktionalitäten müssen zugänglich sein.
  • Die Interaktion und die Informationsvermittlung sind akustisch, optisch und taktil gewährleistet.

Übergeordnete eAccessibility-Standards und Anwendungen derselben erlauben die Entwicklung zugänglicher IKT und die Vermittlung barrierefreier Inhalte. Unter diesem Gesichtspunkt sind Strategien, welche für Blinde, Gehörlose, Sehbehinderte, Legastheniker, Lernbehinderte, kognitiv Eingeschränkte, motorisch und mehrfach Behinderte unkoordiniert je eigene Standards und Lösungen entwickeln wollten, nicht erfolgversprechend – ökonomisch und technisch nicht, aber auch nicht politisch oder gesellschaftlich. Es ist demnach eine Strategie einzuschlagen, welche Initiativen und Ressourcen bündelt. Auf allen politisch und gesellschaftlich relevanten Ebenen besteht ein enormes Defizit an Bewusstsein, Wissen und Erfahrung hinsichtlich eAccessibility und deren Implikationen. Beratung, Überzeugungsarbeit, Anleitung, Weitergabe von Know-how, Einführung von weltweit anerkannten und bewährten Standards, all das und mehr muss deshalb in der Schweiz geleistet werden.

Gemeinsam handeln, gemeinsam Wirkung erzielen

Viele Organisationen, Institutionen und Dachverbände in der Schweiz setzen sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein. Es gibt jedoch keine Organisation, die sich systematisch und kompetent mit allen Aspekten der eAccessibility auseinandersetzt, obschon diese für die Inklusion hinsichtlich der sozialen interaktiven Kommunikation, der Aufnahme, Verarbeitung und Weitergabe von Information und Wissen in unserer technologiebestimmten Gegenwart entscheidend ist. Eine gelungene Partizipation an der Informations- und Wissensgesellschaft ist ohne eine Initiative zur eAccessibility nicht denkbar.

eAccessibility – Notwendigkeit für eine Fachstelle

Eine breit abgestützte Fachstelle für eAccessibility ist deshalb unerlässlich. Diese muss konsequent auf allen Ebenen und über die Grenzen der einzelnen Behinderungsarten hinaus eAccessibility fördern und einer zunehmenden digitalen Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen entgegen wirken. Sie befasst sich mit allen Aspekten der Zugänglichkeitsproblematiken, welche von IKT geschaffen werden. Dies schliesst Anwendungen im Bereich der Ausbildung und Bildung, der sozialen Interaktionen im Allgemeinen, der Mobilität usw. ein. Allerdings fehlt in der Schweiz eine pro-aktiv wirkende Kraft oder Stelle, welche diese Resultate aufnimmt und einbringt. Dazu braucht es ein Zentrum eInclusion.

Braucht es eine neue Institution?

Seit mehr als zehn Jahren befasst sich die Stiftung «Zugang für alle» ZFA hauptsächlich im Bereich Internet, vertieft mit Fragen rund um die Zugänglichkeit, und hat sich dabei ein grosses Wissen erarbeitet. Dies ist im Kontext von eAccessibility umso wichtiger, als elektronische Kommunikationsformen sowie die Informations- und Wissensvermittlung zunehmend auf der Basis von Internettechnologien verschmelzen. Bei staatlichen Stellen und privatwirtschaftlichen Unternehmen hat sich ZFA einen Namen als Spezialistin für Fragen der Zugänglichkeit erarbeitet. Sie ist zu einer anerkannten «Marke» geworden. Die Stiftung ist bestens dafür gerüstet, die Aufgaben eines Zentrums eInclusion im oben genannten Sinn zu übernehmen. Allerdings ist sie dabei auf eine stabile und ausreichende Finanzierung angewiesen. «Zugang für alle» plant deshalb, das Zentrum eInclusion neben den sich selbst finanzierenden Geschäftseinheiten Dienstleistungen, Forschung und Entwicklungsprojekte sowie Ausbildung und Praktikumsplätze aufzubauen. Im Zentrum der Tätigkeit steht das Individuum mit einer Behinderung. Auf dieses hin sind alle Tätigkeiten des Zentrums ausgerichtet. Es soll selbstbestimmt, chancengleich und selbstverantwortlich an der Informations- und Wissensgesellschaft partizipieren und sein Leben gestalten können (eInklusion, Barrierefreiheit). Damit eAccessibility Realität werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Spezifische eAccessibility- Kompetenz muss vorhanden und laufend ausgebaut und vertieft werden.
  • Gesetze müssen eAccessibility berücksichtigen.
  • Standards müssen eAccessibility unterstützen.
  • Das Bewusstsein für die eAccessibility-Problematiken muss geschaffen werden.
  • Accessibility muss insbesondere im Bereich der Informations- und Wissensvermittlung (Bildung, Ausbildung) zur Routine werden.

Tätigkeiten des Zentrums eInclusion

Kompetenz

ZFA hat ein hoch qualifiziertes Wissen im Bereich eAccessibility und stellt dieses den interessierten Kreisen und der Öffentlichkeit zur Verfügung. In der erworbenen und ständig erweiterten Kompetenz bündeln sich breite Erfahrung, Know-how und Evaluationsvermögen in den verschiedenen IKT-Technologien.

Gesetze

ZFA setzt sich dafür ein, dass eAccessibility-Anforderungen in Strategien, Gesetzen und Verordnungen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene einfliessen und angemessen berücksichtigt werden.

Standards

ZFA setzt sich dafür ein, dass die Öffentliche Hand und Private in der Schweiz eAccessibility-Normen befolgen, die auf weltweit anerkannten und bewährten Standards basieren und den Zugang zu Information und Wissen für Menschen mit Behinderungen erleichtern. Die Stiftung entwickelt Verfahren, welche die Anwendung der Standards überprüfen und erleichtern.

Bewusstsein

ZFA informiert die Öffentlichkeit umfassend über alle Aspekte der eAccessibility. Die Stiftung stellt ihr Grundlagenmaterial sowie Richtlinien und Empfehlungen für die Anwendung von eAccessibility-Prinzipien zur Verfügung. Sie organisiert regelmässig öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen oder nimmt an solchen teil.

Accessibility

ZFA setzt sich für barrierefreie IKT und die Zugänglichkeit der von ihnen vermittelten Inhalte ein. Dies schliesst insbesondere die Zugänglichkeit des Internets und der digitalen Informations- und Wissensvermittlung sowie einer barrierefreien Interaktion und Kommunikation über webbasierte Technologien ein. Die Stiftung fördert im Kontext des letzteren die Anwendung entsprechender Standards im Schul- und Ausbildungswesen.

 

 Link zur Orginalseite von Zugang für alle

http://www.access-for-all.ch/ch/aktuell/441-kompetenzzentrum-eaccessibility.html

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