Sühne und Sterbewunsch

Karin Morgenthaler, Sozialarbeiterin,  Mama, Bloggerin, …

Die Strafvollzugsbehörden befassen sich seit 2018 mit der Frage, ob Sterbehilfe auch in Schweizer Gefängnissen erlaubt sein soll.

Kritische Stimmen entgegnen, dass die/der Inhaftierte sich so der Strafe entziehen kann.

Und auch in gewissen Kommentarspalten war davon die Rede. Dass er oder sie so «den einfachen Weg gehen kann, anstatt zu büssen, was er oder sie zu büssen hat.».

Dass der eigene Tod als «einfacher Weg» bezeichnet wird, hat mich schon erstaunt. Und weiter hat mich erstaunt, wie viele Menschen anscheinend auf Rache und Vergeltung aus sind. Liest man die Kommentare, sind es weit über 75%. Ist unsere Gesellschaft tatsächlich derart rachsüchtig? Und: warum sollte ein inhaftierter Mensch weniger Recht über seinen Freitod haben als Andere? Um ihn leiden zu lassen und ihn «sühnen» zu lassen?

Natürlich hat beispielsweise EXIT Kriterien, welche erfüllt werden müssen, so darf der Sterbewunsch beispielsweise nicht aus dem Affekt heraus sein. Die Person muss urteilsfähig sein. Die Person muss den Wunsch von sich aus, ohne Einwirkung Dritter, haben. Und natürlich sollten die Kriterien gut abgewägt werden, wenn sie im Gefängnis angewendet werden sollen.

Den Inhaftierten jedoch von Anfang an den Sterbewunsch abzusprechen, empfinde ich persönlich als unethisch und unmenschlich. Und rein aus Rachegelüsten jemanden leiden respektive leben zu lassen, ist für mich ebenfalls problematisch.

Lustigerweise sind die meisten der 75%, welche den Inhaftierten den Suizid verweigern möchten, diejenigen, welche sich über die hohen Kosten eines Strafvollzugs ärgern. Das ist eine heikle Aussage von mir – ich weiss. Ich lasse sie trotzdem so stehen.

«Rache trägt keine Frucht.» – Friedrich Schiller, deutscher Dichter, Lyriker, Philosoph

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